Förderung für grünes Fahren: Hier gibt es Geld fürs E-Auto

10.06.2020 - Hierüber sind sich alle einig: Um Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen, müssen die Verbrenner von den Straßen. Um das zu erreichen, hat die Bundesregierung staatliche Förderungen für Elektroautos beschlossen. Hierzu zählen Steuervorteile für E-Autofahrer, ein Umweltbonus und der Ausbau der Ladeinfrastruktur.

 


 

Der Umstieg aufs Elektroauto ist teuer, weil die Verkaufspreise relativ hoch sind, und auch die Einbauten für Wallbox, Stromleitung und Steckdose in die heimische Garage ins Geld gehen. Deshalb sollen die ausgelobten Fördermittel einen Anreiz für den Umstieg auf ökologisches Autofahren bieten.

 

Umweltbonus

Wer ein umweltfreundliches Fahrzeug kauft oder least, erhält eine Kaufprämie von bis zu 6.000 Euro. Diesen Umweltbonus finanzieren hälftig die Autohersteller und der Staat. (Die seit Februar erhöhten Fördersätze gelten nur für Pkw, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.)

Achtung: Der Umweltbonus wurde bis Ende 2025 verlängert, die Förderung ist nur so lange möglich, bis die offiziellen Mittel von mehr als 2 Milliarden Euro ausgeschöpft sind, also ca. 650.000 neue Elektrofahrzeuge auf den Straßen rollen.

 

Wer und was wird gefördert?

Neben Privatpersonen sind auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine förderberechtigt.

Die erste Hälfte der Förderung erhält der Käufer als Preisnachlass auf das gewählte Modell. Die zweite Hälfte (der Anteil des Bundes) wird auf Antrag als Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt.

Auf der Seite des BAFA finden Sie auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.

 

So viel Geld gibt es fürs Auto

Die Höhe der Umweltprämie richtet sich nach der Art des Kfz:
Gefördert werden die meisten Stromer, aber auch Pkw mit Brennstoffzelle (Wasserstoffautos) und Plug-In-Hybride.

  • Elektroautos, deren Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt: Hier gibt es die Höchstförderung von 6.000 Euro.
  • E-Autos zwischen 40.000 und 65.000 Euro können mit 5000 Euro Förderung rechnen.
  • Plug-In-Hybride bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Förderung.
  • Plug-In-Hybride zwischen 40.000 und 65.000 Euro: 3.750 Euro Förderung.
  • Fahrzeuge der Luxusklasse ab 65.000 Euro werden nicht gefördert.

Der Zuschuss wird auch für den Kauf gebrauchter E-Autos (5.000 Euro) oder Plug-In-Hybride (3.750 Euro) gewährt. Dies gilt aber nur, wenn hierfür im vorherigen Kauf noch keine Umweltprämie geflossen ist, und das Fahrzeug ein »junger Gebrauchter« ist: frühestes Zulassungsdatum 5.11.2019.

 

Zusatzbonus für die Sicherheit

Beim Kauf eines Elektroautos mit akustischem Warnsystem (AVAS) erhält der Käufer zusätzlich 100 Euro Bonus. Diesen Bonus gibt es auch, wenn man sein E-Auto nachrüstet.
Das akustische Warnsystem sorgt dafür, dass Fußgänger und Fahrradfahrer auf das gerade bei niedrigem Tempo sehr leise Elektro-Fahrzeug aufmerksam gemacht werden.

 

So geht es

Der Antrag wird zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag auf der Webseite des BAFA hochgeladen. Der Zuwendungsbescheid erfolgt dann nach der Prüfung des Antrags.
Sie haben nun neun Monate Zeit für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Spätestens zehn Monate nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids müssen Zulassungsbescheinigung und Rechnung nachgewiesen werden. (Upload beim BAFA). Daraufhin wird die noch ausstehende Hälfte der Förderung überwiesen.
Die notwendigen Formulare füllt Ihnen in der Regel Ihr Autohändler aus.

Achtung: Das geförderte Fahrzeug muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.

 

Grün fahren - Steuern sparen

Zehn Jahre Kfz-steuerfrei fahren batterie-elektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zugelassen werden.
Gibt es während dieser zehn Jahre einen Halterwechsel, kann der neue Fahrzeughalter zumindest noch die Restzeit steuerfrei genießen.
Die Steuerbefreiung gilt nicht für Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden.

 

Steuervorteil für Dienstwagen

Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge werden mit 0,5% des Listenpreises pauschal versteuert. (Verbrenner: 1%)
Wer sein E-Auto beim Arbeitgeber lädt, muss das nicht als geldwerten Vorteil versteuern.

 

Wallbox, Stromleitung, Steckdose: Das gibt es an Zuschuss

Die Förderung für den Einbau von Stromleitungen und Steckdosen in die Garage wird von Land zu Land, aber auch von Stadt zu Stadt und Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandhabt.

  • Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt, bekommt über das Sofortprogramm Elektromobilität bis zu 1.000 Euro für eine private Ladestation bezuschusst, und Unternehmen können für die Einrichtung öffentlicher Ladepunkte bis zu 5.000 Euro einstreichen.
  • Sachsen bezahlt 1.000 Euro für die Anschaffung eines Stromspeichers und 200 Euro extra für jede KW-Stunde Speicherkapazität.
  • München unterstützt die Beratung durch einen Elektroinstallateur mit bis zu 6.000 Euro.
  • Und die KfW-Bank bezuschusst Ladestationen mit einem Förderprogramm.

 

Private Zuschüsse

Es gibt auch Energieversorger, die ihren Kunden Prämien für den Kauf eines E-Autos zahlen. Diese Prämie kommt zusätzlich zum staatlichen Umweltbonus. Aber Achtung: Vergleichen Sie auf jeden Fall die Tarife, denn der schönste Bonus nützt nichts, wenn Sie sich hierdurch an einen zu teuren Stromvertrag binden. Erkundigen Sie sich aber ruhig bei Ihrem Stromlieferanten nach Förderangeboten


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