2021: Was ändert sich für Verbraucher*innen?

Vieles war in diesem Jahr anders als sonst, aber eins bleibt, wie es immer war: Der Jahreswechsel bringt ein Bündel von neuen Verordnungen, Regelungen und Änderungen mit sich.
Einige der wichtigsten Punkte für uns als Verbraucher*innen erläutern wir Ihnen im folgenden Artikel.
 


Energiekosten steigen

Die Preise für Benzin und Diesel, aber auch für Erdgas und Heizöl werden im nächsten Jahr steigen, da Unternehmen, die damit handeln, künftig „Verschmutzungsrechte“ in Form von Zertifikaten erwerben müssen: Pro Tonne CO2 müssen ab dem nächsten Jahr 25 Euro gezahlt werden.
Diese CO2-Steuer ist eine Abgabe auf die Emission von Kohlendioxid, die mithelfen soll, dass die Bundesrepublik die Klimaziele einhält.
Für die Autofahrer*innen bedeutet das eine Erhöhung von ca. sieben bis acht Cent pro Liter Benzin oder Diesel. Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen, soll die EEG-Umlage in den Stromkosten gesenkt werden.


Die Pendlerpauschale steigt

Ein weiterer Ausgleich wird über die Pendlerpauschale geschehen: Sie wird ab dem 21. Kilometer erhöht, und zwar für die Jahre 2021 bis 2023 von bisher 30 Cent auf 35 Cent; für 2024 bis 2026 auf 38 Cent. 
Dies ist aber eine befristete Regelung, die nur bis Ende 2026 Geltung haben wird.


Der Mindestlohn wird erhöht

Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto pro Stunde. Dieser Satz soll nun schrittweise weiter erhöht werden. In vier Stufen soll er bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto angehoben werden. Die erste Stufe - 9,50 Euro - tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, die weiteren Erhöhungen werden in Halbjahresabständen auf 9,60 Euro und 9,82 Euro brutto erfolgen.


Der Soli ist für viele Steuerzahler*innen demnächst Vergangenheit

Laut Bundesfinanzministerium erfolgt 2021 eine „Anhebung der Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro beziehungsweise auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung.“
Damit müssen Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro künftig keinen Solidaritätszuschlag mehr abführen.


Der Personalausweis wird teurer

Alle Bundesbürger*innen, die älter als 24 Jahre sind, müssen in Zehnjahresabständen einen neuen Personalausweis beantragen. Der Ausweis wird aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten in den Behörden im nächsten Jahr deutlich teurer: 2021 wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises 37 Euro statt bisher 28,80 Euro kosten.
Außerdem werden künftig nur noch Passbilder erlaubt sein, die entweder direkt in der Passbehörde erstellt oder vom Fotografen digital an die Behörde übermittelt werden, dies soll die Sicherheit der Dokumente erhöhen.


Kfz: Das ist wichtig fürs neue Jahr

  • Hauptuntersuchung: Alle Fahrzeuge mit einer gelben TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen müssen nach § 29 der StVZO 2021 zur Hauptuntersuchung. Nach einer erfolgreichen Prüfung gibt es eine rosafarbene Plakette, mit der das Kfz 2023 wieder vorgeführt werden muss. Nur für Neufahrzeuge (Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t) gilt eine Dreijahresfrist.
  • Kfz-Steuer: Hier gelten als Berechnungsgrundlage nach wie vor Hubraum und CO2-Ausstoß: Das sind zwei Euro pro angefangene 100 ccm Hubraum (Benziner) und 9,50 bei Diesel-Fahrzeugen. Mit der Steuerreform wird der CO2-Ausstoß stärker als bisher und mehr nach der Klimaschädlichkeit gewichtet. Diese neue Version gilt aber nur für neu zugelassene Fahrzeuge.
  • Kfz-Versicherung: Die Typklasseneinstufungen ändern sich im neuen Jahr, hiervon sind ca. 11 Mio. Fahrzeughalter betroffen. Etwa 6,1 Mio. müssen mit höheren Einstufungen rechnen, rund 4,6 Mio. profitieren von besseren Typklassen.


Arbeitsunfähigkeitsmeldung: Elektronisch vereinfacht

Der bekannte „gelbe Schein“, mit dem man seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird im nächsten Jahr vereinfacht.
Bisher bekam man von seinem Arzt eine dreifache Ausgabe des Scheins: Einer davon ging an die Krankenkasse, ein Exemplar an den Arbeitgeber und eins behielt man selbst.
Diese Zettelwirtschaft wird ab 2021 nach und nach durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden. Der behandelnde Arzt wird die Bescheinigung dann direkt auf elektronischem Weg an die Krankenkasse übermitteln; der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit kann dann vom Arbeitgeber ebenfalls online bei der Krankenkasse abgerufen werden.
Ab 2022 entfällt der Abruf, die Krankenkasse stellt die elektronisch übermittelten Daten dem Arbeitgeber digital zur Verfügung.
Bis auf Weiteres wird die analoge Papierform aber weiterbestehen. Bis Ende 2021 müssen den Patienten übergangsweise auch noch die Bescheinigungen auf Papier für den Arbeitgeber ausgestellt werden.


Private Krankenversicherung: Das ändert sich

Der Wechsel in die PKV wird Arbeitnehmern im kommenden Jahr erschwert: Wer von der Gesetzlichen in die PKV wechseln will, muss ab 2021 150 Euro pro Monat mehr verdienen.
Bisher lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 62.550 Euro; ab Januar steigt diese Versicherungspflichtgrenze bundesweit auf 64.350 Euro. Als Begründung hierfür rechnet der PKV-Verband vor, dass der Mindestverdienst in den letzten fünf Jahren um 8.100 Euro gestiegen ist.


Grundfreibetrag und Kindergeld werden erhöht

Vor allem für Familien eine gute Nachricht: Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Monat. Das heißt: Für die ersten beiden Kinder bekommen Eltern künftig jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und für das vierte Kind 250 Euro.
Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich auf insgesamt 8.388 Euro für das Elternpaar, und Familien und Geringverdiener dürfen sich darüber hinaus über eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages freuen.

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